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Krypto-Haltefrist soll fallen: was das für Aktien und ETFs heißt

Das Finanzministerium will Gewinne mit Bitcoin und Co. ab 2027 wie Kapitalerträge besteuern. Die Schlagzeile "neue Steuer für Anleger" verunsichert viele. Für Aktien und ETFs ändert der Entwurf aber nichts.

Stand der Dinge: Referentenentwurf des BMF vom 30.9.2026, in der Ressortabstimmung. Kabinett laut Medien am 14.10.2026 geplant. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Nichts ist beschlossen.

Kurz erklärt

Stand: 5. Oktober 2026

Heute sind Krypto-Gewinne in Deutschland nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ein Entwurf des Finanzministeriums vom 30. September 2026 will das für Coins ändern, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden. Ihre Gewinne würden dann wie Kapitalerträge mit 25 % besteuert. Ältere Coins behalten die alten Regeln. Für Aktien und ETFs ändert der Entwurf nichts. Beschlossen ist noch nichts.

Das Wichtigste auf einen Blick

Haltefrist heute
Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG)
Freigrenze heute
unter 1.000 € Gesamtgewinn im Jahr steuerfrei; ab 1.000 € ist alles steuerpflichtig
Geplant
Gewinne immer steuerpflichtig, egal wie lange du hältst, als Kapitalertrag (§ 20 EStG)
Steuersatz geplant
25 % Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer
Gilt für
Coins wie Bitcoin und Ether, die nach dem 31.12.2026 gekauft oder erhalten werden
Altbestand
vor dem 1.1.2027 gekaufte Coins bleiben bei den alten Regeln (§§ 22, 23 EStG)
Steuerabzug durch Plattform
ab 1.1.2028 durch inländische Krypto-Dienstleister
Status
Referentenentwurf vom 30.9.2026, nicht beschlossen; Union in Teilen dagegen
Aktien und ETFs betroffen?
Nein. Der Entwurf ändert nur Regeln für bestimmte Kryptowerte.

Wie Krypto heute besteuert wird

Bitcoin und andere Kryptowerte gelten steuerlich heute als "andere Wirtschaftsgüter". Gewinne fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, ist der Gewinn steuerfrei, egal wie hoch. Dazu kommt eine Freigrenze: Liegt dein Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Jahr unter 1.000 €, bleibt er steuerfrei. Ab 1.000 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Was das Finanzministerium plant

Am 30. September 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" veröffentlicht. Der Kern: Sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether sollen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen wechseln, wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne. Gewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, mit 25 % Abgeltungsteuer. Auch Erträge aus Lending und passivem Staking sollen darunter fallen. Ab 2028 sollen inländische Krypto-Plattformen die Steuer direkt einbehalten, ähnlich wie eine Bank bei Aktien.

31.12.2026

Stichtag im Entwurf: Nur Coins, die danach gekauft oder erhalten werden, fallen unter die neuen Regeln.

Was für Aktien und ETFs gleich bleibt

Der Entwurf ändert nur Regeln für bestimmte Kryptowerte. Für Aktien und ETFs bleibt alles, wie es ist. Gewinne, Dividenden und Ausschüttungen werden weiter mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert (§ 32d EStG). Der Sparer-Pauschbetrag bleibt bei 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Die Teilfreistellung bei Aktienfonds bleibt bei 30 %, bei Mischfonds bei 15 %. Eine Haltefrist für Aktien gibt es seit 2009 nicht mehr. Die Schlagzeile "neue Steuer für Anleger" meint also Krypto-Anleger, nicht Aktien- oder ETF-Sparer.

Wichtig: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Er kann sich im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat noch ändern oder ganz scheitern.

Wo das Verfahren steht

Ein Referentenentwurf ist der erste Schritt. Das Ministerium stimmt ihn mit den anderen Ministerien ab, danach soll das Kabinett ihn beschließen. Laut Medienberichten ist das für den 14. Oktober 2026 geplant. Dann berät der Bundestag. Laut Entwurf muss auch der Bundesrat zustimmen. Politisch ist das Vorhaben umstritten: Finanzpolitiker von CDU und CSU haben sich Ende September 2026 dagegen ausgesprochen. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, sagte, eine Verschärfung sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Eine Petition für den Erhalt der Haltefrist hat über 44.000 Unterschriften gesammelt.

350 Mio. €

Erwartete Steuermehreinnahmen pro Jahr laut Entwurf, bei voller Wirkung ab 2029.

Was du als Einsteiger verstehen solltest

Erstens: Krypto und Aktien sind steuerlich heute zwei getrennte Welten. Der Entwurf würde neue Krypto-Gewinne in die Welt der Kapitalerträge holen. Zweitens: Dann würden sich Aktien, ETFs und neue Coins einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € teilen. Die Krypto-Freigrenze von 1.000 € gäbe es für neue Coins nicht mehr. Drittens: Wer Coins ohne Belege über Kaufdatum und Kaufpreis verkauft, soll laut Entwurf schlechter gestellt werden. Dann rechnet die Plattform mit 50 % des Verkaufserlöses als Gewinn. Das zeigt, wie wichtig saubere Unterlagen sind. Was du daraus für dich ableitest, ist deine Entscheidung. Hier gibt es keine Anlage- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich jetzt mehr Steuern auf meine ETFs zahlen?

Nein. Der Entwurf betrifft nur bestimmte Kryptowerte. Für ETFs und Aktien bleiben Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung unverändert.

Ist die Abschaffung der Krypto-Haltefrist schon beschlossen?

Nein. Es gibt nur einen Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 30. September 2026. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und die Union ist in Teilen dagegen.

Was passiert mit Bitcoin, den ich schon besitze?

Laut Entwurf gelten für Coins, die du vor dem 1. Januar 2027 gekauft hast, weiter die alten Regeln. Nach einem Jahr Haltedauer bliebe der Gewinn also steuerfrei.

Welcher Steuersatz würde für neue Krypto-Gewinne gelten?

Der Satz der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Heute gilt bei Verkauf innerhalb eines Jahres dein persönlicher Einkommensteuersatz.

Gilt das auch für Stablecoins und NFTs?

Nicht für alle. Laut Entwurf sind E-Geld-Token nach EU-Recht ausgenommen. Für NFTs, Security-Token und Token mit realem Gegenwert gelten weiter die Regeln für den jeweiligen Wert.

Was bedeutet Steuerabzug ab 2028?

Inländische Krypto-Plattformen sollen ab 1. Januar 2028 die Steuer beim Verkauf direkt einbehalten und ans Finanzamt abführen, so wie es Banken heute bei Aktien und ETFs tun.

Warum spricht die Presse von einer neuen Steuer für Anleger?

Für Krypto-Anleger wäre die Steuerpflicht nach einem Jahr Haltedauer neu. Aktien- und ETF-Anleger zahlen die Abgeltungsteuer schon heute. Für sie ändert sich durch den Entwurf nichts.

Quellen

Stand: 5. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.